Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen festgelegte Vorgaben erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.